Medizinische Fußpflege! ...

... Der Podologe - Vermittler zwischen Arzt und Patient!

Seit Januar 2002 gibt es in Deutschland das Podologengesetz. Nach diesem Gesetz darf sich "Podologe" nur nennen, wer eine zweijährige, vollschulische Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung absolviert hat.

Der Podologe beschränkt sich also nicht nur auf die reine Pflege der Füße. Er erkennt auch rechtzeitig Veränderungen an Haut und Nägeln, die eine ärztliche Begutachtung erforderlich machen um langfristige Gesundheitsprobleme zu vermeiden.

Die podologische Behandlung schließt die Entfernung von übermäßiger Hornhaut und Hühneraugen genauso mit ein, wie Nagelkorrekturmaßnahmen, die Nagelprothetik, die Behandlung von Nagelerkrankungen und die individuelle Anfertigung von Druck- und Entlastungspolstern.


Wünschen Sie mehr Informationen dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf:

Praxis für Podolgie und medizinische Fußpflege
Hans - H. Lenger
Birkenallee 33
26871 Papenburg

Telefon: (0 49 61) 75 80 9
Mobil: 01 74 - 29 48 83 7